AGB – Unsere Vertragsbedingungen
1. Anmeldung
Die Reise wird nur durchgeführt, wenn sich mindestens 4 Personen anmelden. Die Platzzahl ist auf 8 Personen beschränkt. Falls mehr Anmeldungen eingehen als Plätze vorhanden sind, werden die früher eingegangenen Anmeldungen zuerst berücksichtigt. Die Internetanmeldung ist eine provisorische Reservierung. Ihre Anmeldung ist gültig und für alle Parteien bindend, sobald die Kundin/der Kunde sich mit einer E-Mail an info@signer-reisen.ch definitiv mit dem dafür vorgesehenen Formular für die entsprechende Reise anmeldet und die Anzahlung (s.Pkt.2) ausgeführt ist.
2. Zahlungsbedingungen
Wer sich definitiv angemeldet hat, erhält von Signer-Reisen eine Bestätigung mit einer Rechnung. Die Anzahlung beträgt für alle Reisen
CHF 1’000.– pro Person und ist innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Spätestens 65 Tage vor Abreise erfolgt die Schlussrechnung und der gesamte Restbetrag wird fällig.
Die Abrechnung erfolgt nach der Reise mit einer Rechnung von Signer-Reisen an die Kunden/den Kunden.
3. Durch Signer-Reisen vermittelte Mietfahrzeuge
Bei allen durch Signer-Reisen vermittelten Mietfahrzeuge gelten die Vertragsbedingungen der jeweiligen Mietwagenfirmen.
Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Bitte Kautionsbedingungen und Vertragsdetails beachten.
Signer-Reisen übernimmt keinerlei Haftung.
4. Durch Signer-Reisen vermittelte Aktivitäten vor Ort
Signer-Reisen vermittelt Aktivitäten von anderen Veranstaltern. Für diese Angebote gelten die Vertragsbedingungen dieser Veranstalter. Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Signer-Reisen übernimmt keinerlei Haftung.
5. Preisänderungen
Treten folgende Ausnahmefälle ein, kann Signer-Reisen gezwungen sein, die Reisepreise zu ändern:
– Erhebung neuer Steuern, Taxen etc.
– Wechselkursschwankungen
– Tarifänderungen der Transport- Veranstaltungs-Unternehmungen, sowie der Hotels und Campingplätze
Spätestens 95 Tage vor Abreisedatum wird Signer-Reisen allfällig nötige Preisänderungen bekannt geben. Ist eine Preiserhöhung nötig und beträgt diese mehr als 10%, kann die Kundin/der Kunde innerhalb von 10 Tagen nach der Benachrichtigung vom Vertrag zurücktreten. Alle vorgängig geleisteten Zahlungen werden dann zurückerstattet.
6. Annullationsbedingungen
6.1 Annullation durch die Kundin/den Kunden
Wer an einer definitiv gebuchten Reise nicht teilnehmen kann, muss dies Signer-Reisen mit einem eingeschriebenen Brief mitteilen.
Die Annullationskosten betragen bei allen Reisen:
– Bis 125 Tage vor Abreise CHF 1500.–
– 124 – 95 Tage vor Abreise 40% des Preises
– 94 – 65 Tage vor Abreise 70% des Preises
– 64 – 0 Tage vor Abreise 100% des Preises
Stichtag ist das Eingangsdatum der schriftlichen Annullation.
6.2 Annullation der Reise durch Signer-Reisen
Signer-Reisen behält sich das Recht vor, eine Reise mangels Anmeldungen, Krankheit, Unfall oder Tod eines der Reiseleiter, dem Widerrufen von Bewilligungen durch Ämter, Regierungsstellen oder Polizeibehörden, höhere Gewalt, Unruhen, Krieg, Streiks, Naturkatastrophen und Pandemien nicht durchzuführen. In einem solchen Fall werden der Kundin/dem Kunden alle im Voraus gemachten Zahlungen an Signer-Reisen (ausser der Anzahlung von 1’000.– CHF/Person), abzüglich der von Signer-Reisen bereits geleisteten und nicht zurückerstattbaren Akontozahlungen an Autovermieter, Hotels und Veranstalter, zurückbezahlt. Weitergehende Forderungen gegen Signer-Reisen werden ausgeschlossen.
6.3 Abbruch einer Reise durch den Kunden
Muss eine Kundin/ein Kunde eine Reise abbrechen, werden nicht bezogene Leistungen nur zurückvergütet, sofern diese von Signer-Reisen nicht bereits bezahlt wurden oder noch bezahlt werden müssen. Zusätzliche Reisekosten gehen zulasten der Kundin/des Kunden, bzw. ihrer/seiner Rückreiseversicherung.
7. Persönliche Versicherungen
Die Preise beinhalten keine persönlichen Versicherungen. Kosten von Evakuationsflügen, Notfallrückreisen, Spitalaufenthalten, zusätzlichen Übernachtungen etc. gehen zu Lasten der Kundin/des Kunden, bzw. deren/dessen persönlicher Versicherung. Signer-Reisen empfiehlt Ihren Kundinnen/Kunden unbedingt, bei einer Buchung zu prüfen, ob eine Rückreise- Annullationsversicherung vorhanden ist und wenn nicht, eine solche abzuschließen.
8. Papiere, Einreisedokumente
Mindestens 6 Monate (ab Datum der Abreise) gültiger Reisepass mit mindesten 6 leeren Seiten.
Nach der erfolgten definitiven Anmeldung für eine Reise mit Signer-Reisen erhält jede Kundin/jeder Kunde am Informationsabend vor Abreise eine Checkliste, in der für die jeweilige Reise nötigen Dokumente und evtl. vorgeschriebenen Impfungen und empfohlene Prophylaxen aufgelistet sind.
Die Kundin/der Kunde ist für die Einhaltung der Pass- und Impfvorschriften selbst verantwortlich. Bei nicht vorhandenen, abgelaufenen Papieren oder bei einer Erkrankung während oder nach der Reise lehnt Signer-Reisen jede Haftung ab.
9. Haftung
9.1 Allgemeines
Fallen im Programm enthaltene Leistungen aus, ohne dass diese vor Ort durch eine entsprechende Ersatzleistung ersetzt werden können, vergütet Signer-Reisen die ausgefallenen Leistungen, wenn kein Verschulden der Kundin/des Kunden vorliegt. Die Haftung beschränkt sich höchstens auf den Preis der entfallenen Leistung und umfasst nur den unmittelbaren Schaden.
9.2 Haftungsausschlüsse
Signer-Reisen haftet nicht für Reiseprogrammänderungen, die durch Witterungsverhältnisse, behördliche Massnahmen, höhere Gewalt, Verspätungen von Dritten, Streiks, Unruhen, Krieg, Naturkatastrophen, Fahrzeugpannen, Pandemien usw. ausgelöst werden. Für Programmänderungen, die wegen Flugplanänderungen nötig sind, übernimmt Signer-Reisen keine Haftung. Signer-Reisen haftet gegenüber der Kundin/dem Kunden nicht, wenn eine Erfüllung oder eine ungenügende Erfüllung des Vertrages durch die unten aufgelisteten Ereignisse und Handlungen ausgelöst wird:
– Durch Versäumnisse/Fehlentscheide der Kundin/des Kunden
– Durch nicht Beherschen des Fahrzeuges und den darauf folgenden Unfallkosten
– Durch nicht vorhersehbare und nicht abwendbare Versäumnisse eines an den vertraglich vereinbarten Leistungen beteiligten Dritten/Veranstalter vor Ort
– Durch höhere Gewalt oder nicht abwendbare Versäumnisse ausgelöste Ereignisse, welche Signer-Reisen oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
9.3 Änderung des Reiseprogramms
Signer-Reisen behält sich vor, Reisen oder Teile davon zu ändern. Unvorhergesehene Ereignisse und Umstände können solche Änderungen nötig machen. Signer-Reisen haftet nicht für Änderungen, die durch Widerrufen von Bewilligungen durch Ämter, Regierungsstellen oder Polizeibehörden, höhere Gewalt, Unruhen, Krieg, Streiks, Pandemien, Fahrzeugpannen und Witterungsbedingungen entstehen, wird sich aber um einen gleichwertigen Programmersatz bemühen.
Bei Flugplanänderungen kann Signer-Reisen untersützen und sich allenfalls um die neue Buchung kümmern. Die Kosten für die neuen Flüge gehen voll zu Lasten der Kundin/des Kunden.
9.4 Lokale Veranstalter
Für Veranstaltungen, Ausflüge und Aktivitäten, welche von der Kundin/des Kunden während der Reise selbst vor Ort gebucht werden oder auf Wunsch des Kunden vor Reiseantritt durch Signer-Reisen bereits gebucht wurden, übernimmt Signer-Reisen keine Verantwortung. Für diese Angebote gelten ausschliesslich die Vertragsbedingungen dieser Veranstalter.
9.5 Personenschäden
Signer-Reisen übernimmt keinerlei Haftung bei unmittelbaren Personenschäden (Krankheit, Unfall, Körperverletzung, Tod). Jegliche Verantwortung liegt bei der Kundin/beim Kunden. Bei Haftfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten, der Benützung anderer Transportmittel, Benützung des Mietfahrzeuges, Ausflügen mit Veranstaltern vor Ort oder Drittanbietern entstehen, übernimmt Signer-Reisen keine Haftung.
10. Reklamationen, Beanstandungen
Wenn eine Kundin/ein Kunde Beanstandungen anmelden will, muss sie/er diese während der Reise der Reiseleitung vor Ort mitteilen.
Diese wird sich um Abhilfe kümmern und ein schriftliches Protokoll zuhanden der Kundin/des Kunden erstellen.
Spätestens 30 Tage nach Abschluss der Reise, müssen Beanstandungen und allfällige Forderungen zusammen mit dem vor Ort erstellten Protokoll, Signer-Reisen schriftlich vorgelegt werden.
11. Rückbestätigung Flug
Jede Kundin/Kunde kümmert sich selbst um die Rückbestätigung seiner Flüge vor Ort.
Flugtickets können ihren Wert verlieren, wenn eine termingerechte Rückbestätigung nicht erfolgt.
12. Trinkgelder
Trinkgelder für lokale Hilfskräfte, lokale Guides und Fahrer sowie der Reiseleiter sind im Reisepreis nicht eingeschlossen.
13. Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehung zwischen einer Kundin/einem Kunden und Signer-Reisen ist ausschließlich schweizerisches Recht anwendbar.
Für Klagen gegen Signer-Reisen wird der Gerichtsstand Bülach vereinbart.